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Corona: Logopädische Versorgung durch Videobehandlung sicherstellen! / Offener Brief des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie

Frechen (ots) - Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) hat sich heute in einem Offenen Brief an die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, und an den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, gewandt mit der Bitte, die Videobehandlung im Bereich der ambulanten logopädischen Versorgung so lange wieder als abrechenbare Leistung zuzulassen, bis die Gefahr, die vom Covid-19-Virus für die Patientinnen und Patienten und auch für die Logopädinnen und Logopäden ausgeht, auf ein vertretbares Maß zurückgegangen ist. "Wir sind außerordentlich besorgt, da sich die Sorge vieler Patientinnen und Patienten angesichts der aktuell wieder massiv steigenden Infektionszahlen verständlicherweise noch einmal verschärft hat. Die Versorgung in den logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch kann aktuell nicht angemessen gewährleistet werden", so dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch. Die Möglichkeit der Behandlung per Video war in der Logopädie im März 2020 aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19-Virus erstmals eingeräumt worden - allerdings nur befristet bis Ende Juni 2020. Seitdem berichten Inhaber/innen logopädischer Praxen, dass zahlreiche Behandlungen nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Patientinnen und Patienten trotz umfassender Hygienemaßnahmen aus Sorge vor einer Infektion den Weg in die Praxen meiden. Es besteht auch die Befürchtung, dass Patienten und Patientinnen lieber auf den Beginn einer Behandlung verzichten, als das Risiko einer Ansteckung einzugehen. Immer wieder würden verzweifelte Patienten und Patientinnen sich bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung um eine Ausnahmegenehmigung für eine videogestützte logopädische Behandlung bemühen oder um ein Privatrezept bitten und die Kosten der Behandlung als Selbstzahler zu übernehmen. "Weder der Umweg über Einzelfallentscheidungen noch die private Kostenübernahme durch Patientinnen und Patienten, die betroffene Menschen zusätzlich belastet, sind akzeptable Wege, die logopädische Versorgung sicherzustellen", so Dagmar Karrasch. Zudem weist die dbl-Präsidentin auf das von unabhängigen Wissenschaftler/innen nachgewiesene Hochrisiko-Setting sowie auf fehlendes geeignetes Schutzmaterial hin und informiert darüber, dass auch die zuständige Berufsgenossenschaft bgw die Videobehandlung zum Schutz der Therapeut/innen in der Logopädie empfiehlt. Den Offenen Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss und den GKV-Spitzenverband finden Sie auf der Website des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl): https://bit.ly/33UGGMM Eine ausführliche Begründung für die Beibehaltung der Videotherapie in der Logopädie finden Sie zudem im aktuellen dbl-Positionspapier "Videobehandlungen in der Logopädie" auf der dbl-Website (https://bit.ly/2GM9cYq). Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 02234/37 95 327, Fax: 02234/37 95 313, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., übermittelt durch news aktuell

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Logopädie/Sprachtherapie: Verbände gegen weitere Verschiebung der Hochschulausbildung / Anhörungstermin des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) am Donnerstag, 19.11.2020

Frechen (ots) - In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die Berufsverbände der Logopädie/Sprachtherapie (1) (dba, dbl, dbs, LOGO Deutschland) im Arbeitskreis Berufsgesetz (AK BerufsG) entschieden gegen eine erneute Verlängerung der Modellklausel zur Erprobung der hochschulischen Ausbildung ausgesprochen. Im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GWVG) vom 28. Oktober 2020 ist vorgesehen, die Entscheidung über die Modellphase, die bereits 2016 auf 2021 verschoben worden war, noch einmal um fünf Jahre auf das Jahr 2026 zu vertagen. Das BMG hat dazu für den morgigen Donnerstag zu einer Anhörung geladen. Der Arbeitskreis Berufsgesetz befürchtet, dass die längst überfällige Entscheidung einer hochschulischen Ausbildung auf die lange Bank geschoben und die Logopädie/Sprachtherapie in Deutschland dauerhaft von der europaweit üblichen hochschulischen Ausbildung ausgeschlossen werden soll. "Dabei verfügen bereits heute mehr als 90 % der Absolventen über das Abitur und immer mehr der (berufs-)fachschulisch Ausgebildeten erwerben im Anschluss zusätzlich einen Hochschulabschluss. Für die Berufsfachschüler bedeutet dies jedoch, dass sie enorme Kosten und eine bis zu sechsjährige Ausbildungszeit in Kauf nehmen müssen, um eine international anschlussfähige Ausbildung zu erhalten. Das ist unzumutbar!", unterstreicht die Sprecherin des AK BerufsG, Dietlinde Schrey-Dern. Seit Jahren belegen die an deutschen Hochschulen laufenden und 2015, 2019 sowie 2020 umfassend evaluierten Modellstudiengänge in der Logopädie eindrucksvoll die Notwendigkeit einer hochschulischen Ausbildung. Auch die Umsetzbarkeit, Qualität und Finanzierbarkeit entsprechender Studiengänge konnte nachgewiesen werden. Eine weitere Verschiebung ist aus Sicht des AK BerufsG nicht akzeptabel. Sie gefährdet die ohnehin mit Nachwuchsproblemen belasteten Berufsgruppen der Logopädie/Sprachtherapie, die Weiterentwicklung des Faches in Forschung und Wissenschaft, die überfällige Vereinheitlichung der aktuell 12 berufsfach- und hochschulischen Ausbildungswege in einem neuen Berufsgesetz sowie nicht zuletzt auch die ambulante und stationäre Patientenversorgung. Deshalb fordert der AK BerufG, die Modellklausel nicht zu verlängern. Stattdessen muss das völlig veraltete Logopädengesetz aus dem Jahr 1980 noch in dieser Legislaturperiode ersetzt werden durch ein neues, einheitliches Berufsgesetz mit der hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung für alle 12 Berufe im Bereich Logopädie/Sprachtherapie. Die Stellungnahme der Berufsverbände finden Sie hier (https://www.arbeitskreis-berufsgesetz.de/fileadmin/Inhalte/AK_Berufsgesetz/Dokumente/3_201104_AK_Stellungnahme_BerufsVerbae__nde_Verl_Modellklausel.pdf). (1) Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen. Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK BerufsG, c/o dbl., Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen, info@arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., übermittelt durch news aktuell

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Logopädie - Menschen zur Sprache bringen / Europäischer Tag der Logopädie am 6. März

Frechen (ots) - "Sprache ist der Schlüssel zur Welt". Diese Erkenntnis von Wilhelm von Humboldt lässt ahnen, was es bedeutet, wenn Menschen diesen Schlüssel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, weil die Sprache oder das Sprechen gestört ist. Ist dies der Fall, brauchen die Betroffenen Hilfe und Unterstützung von Logopädinnen und Logopäden. Sie sind dafür ausgebildet, Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens zu diagnostizieren und zu behandeln. Aktuell ist dies, Corona-bedingt, in vielen Fällen auch per Videobehandlung möglich. Vom Säuglings- bis zum Seniorenalter: vielfältige Behandlungsbedarfe Die Klientel von Logopädinnen und Logopäden ist vielfältig Logopädische Unterstützung benötigt beispielsweise der Säugling, der aufgrund einer angeborenen Fehlbildung des Oberkiefers Probleme mit dem Schlucken hat, das Kleinkind, dessen Sprachentwicklung nicht in Gang kommt, das Schulkind, dessen Stottern immer stärker wird, die junge Frau, die sich nach einem Unfall mit Schädel-Hirn-Verletzungen nicht mehr an einfachste Worte erinnern kann, der Frührentner, der nach seinem Schlaganfall die Satzstrukturen durcheinander bringt, der 75 Jahre alten Parkinson-Patient, dessen Stimme immer leiser und verwaschener wird bis zur 80-jährigen Frau, die an Demenz leidet und vergisst, dass und wie sie schlucken soll. Ziel: selbstbestimmte Lebensführung Vielen Betroffenen gelingt es, ihre Beeinträchtigung durch eine logopädische Therapie vollständig zu überwinden. Andere lernen, mit ihrer Einschränkung besser umzugehen. Das Ziel logopädischer Behandlung ist immer, den Patientinnen und Patienten zu einer befriedigenden Kommunikation im Alltag, mehr Eigenständigkeit und Teilhabe zu verhelfen, also: eine gute Lebensqualität zu ermöglichen. Therapie: so individuell wie die Menschen Es ist ein Kennzeichen logopädischer Diagnostik und Therapie, dass die individuelle Situation jeder Patientin und jedes Patienten im Mittelpunkt steht. Zu Beginn werden deshalb - je nach vorliegender Störung - Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Schreib- und Leseleistungen oder die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion sorgfältig getestet. Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden die Ergebnisse der logopädischen Untersuchung die Grundlage für die Auswahl der individuell zugeschnittenen Behandlungsmethode. Unterstützte Kommunikation Auch im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln ( z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten), spielen Logopädinnen und Logopäden eine wichtige Rolle. Sie beraten hinsichtlich der Auswahl des geeigneten Gerätes, helfen, dieses an die individuellen Erfordernisse anzupassen und trainieren mit den Patientinnen und Patienten sowie mit deren Angehörigen den Gebrauch im Alltag. Prävention und Förderung Logopädinnen und Logopäden stellen ihre Kompetenz auch dann zur Verfügung, wenn (noch) keine Störung vorliegt. Eine Form logopädischer Prävention sind beispielsweise Stimmcoachings für Menschen in Sprechberufen. Darüber hinaus ist logopädisches Wissen auch eine wichtige Ressource im Bildungsbereich: hier hat die Logopädie wirksame alltagsintegrierte Konzepte und umfassende Informationen zu den Themen Sprachentwicklung, Sprachförderung und Mehrsprachigkeit zu bieten. Der Weg zur Logopädie Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie kann sowohl stationär als auch ambulant als Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen. Logopädische Therapie muss ärztlich verordnet werden. Dann werden die Kosten - abzüglich einer Eigenbeteiligung - von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Logopädinnen und Logopäden arbeiten u. a. in ambulanten Praxen, Kliniken und Akutstationen, Rehabilitationseinrichtungen, Sprachberatungsstellen, Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), Frühförderzentren und integrative Kindertagesstätten. Weitere Informationen Umfassende Informationen rund um das Thema Logopädie finden Sie auf der Website des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. unter www.dbl-ev.de Foto zum Download (https://www.dbl-ev.de/fileadmin/Bilder_Meldungen/2021/Artikulationsstoerung_Therapie_Logopaede__c__dbl-ev__Jan_Tepass.jpg) (Bild: © dbl-ev / Jan Tepass) (Vorschlag Bildunterschrift: Logopädinnen und Logopäden behandeln Menschen jeden Alters, die unter Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens leiden.) Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 02234/37953-0, Fax: 02234/37 95 313, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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Logopädie - Chancen der Digitalisierung nutzen / Europäischer Tag der Logopädie am 6. März

Frechen (ots) - "Um dauerhaft eine optimale Versorgung mit logopädischer Therapie sicherzustellen fordern wir den Anschluss unserer Berufsgruppe an die Telematik-Infrastruktur sowie insbesondere die dauerhafte Aufnahme von logopädischen Videobehandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen". Dies fordert die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, im Vorfeld des diesjährigen Europäischen Tages der Logopädie, der am 6. März begangen wird. Der vom europäischen Dachverband CPLOL ausgerufene Tag stellt in diesem Jahr die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisierung in der Logopädie bieten kann, in den Mittelpunkt. Entwicklungsschub durch Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hatte im Frühjahr 2020 zu einem enormen Entwicklungsschub in der Nutzung digitaler Technik in der Logopädie geführt. Erstmals war es ab Mitte März aus Gründen des Infektionsschutzes möglich, Videobehandlungen über alle gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bereits nach zwei Monaten gaben 80 Prozent der an einer wissenschaftlichen Umfrage teilnehmenden logopädischen Praxen an, dass sie ihren Patienten diese neue Form der Therapie anbieten. Auch aktuell ist dies noch der Fall. "Wir wollen, dass die Videobehandlung als neue Versorgungsoption dauerhaft in die Regelversorgung aufgenommen wird. Denn sie kann nicht nur dazu beitragen, die Patientinnen und Patienten in Zeiten einer Pandemie zu schützen. Die Videobehandlung ermöglicht es auch, den Zugang zur Logopädie sicherzustellen, wenn dies ansonsten aus strukturellen oder individuellen Gründen schwierig ist", betont Dagmar Karrasch. Versorgung sicherstellen So erschwere beispielsweise der Fachkräftemangel in der Logopädie die therapeutische Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Patientinnen und Patienten müssen dort zum Teil erhebliche Entfernungen zurücklegen, um eine Praxis mit freien Terminen zu finden. Dies ist insbesondere für ältere Menschen oft nicht möglich. Hier könnte die Videobehandlung hilfreich sein. "Die logopädische Versorgung der Zukunft muss beides vorhalten: die Vorteile der präsenz- und die der onlinebasierten Behandlung. Beides lässt sich wunderbar im Sinne der bestmöglichen Versorgung miteinander kombinieren", sagt die dbl-Präsidentin. Welche Therapieform wann zum Einsatz komme, müsse jeweils mit den Patienten besprochen werden und hänge von unterschiedlichen Faktoren ab. "Wichtig ist uns, dass über die Nutzung digitaler Technik in der Therapie in gemeinsamer Absprache von Patienten und behandelnden Therapeuten entschieden wird.", so Dagmar Karrasch. Foto zum Download (https://www.dbl-ev.de/fileadmin/Bilder_Meldungen/2021/Videobehandlung_Kind_Logopaedin__c__dbl-ev__Jan_Tepass.jpg) (Bild: © dbl-ev / Jan Tepass) (Vorschlag Bildunterschrift: Videobehandlung ist eine sinnvolle Ergänzung zur logopädischen Therapie in der Praxis und im Hausbesuch) Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 02234/37 95 327, Fax: 02234/37 95 313, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

Frechen (ots) - Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. "Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten - insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen - ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden", warnt Karrasch. Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine "erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann", wie es in der Pressemitteilung heißt. "Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll", so die dbl-Präsidentin. Dabei verweist Karrasch auf den "Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz" des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein "Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis" und auf den "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie" der zuständigen Berufsgenossenschaft. Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. "Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll", so die Präsidentin. Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist. "Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin", so Dagmar Karrasch. Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!

Frechen (ots) - Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest! "Das können wir nicht hinnehmen", so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. "Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden". In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen. "Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt", so Schrey-Dern. "Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen." Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. "Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen", so Schrey-Dern. "Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen" unterstreicht Schrey-Dern. Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie. Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK Berufsgesetz, c/o dbl., Augustinusstr. 11a, 50226 Frechen, info@arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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210527-1: Fahndung nach bewaffnetem Tankstellenräuber

Frechen (ots) - Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach einem Räuber, der eine Tankstellenangestellte mit einem Sturmgewehr bedrohte. Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 5 vom 19. Mai https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4919196 Mit Bildern aus der Überwachungskamera einer Tankstelle an der Kölner Straße fahndet die Polizei Rhein-Erft nach einem etwa 20 bis 25 Jahre alten Tatverdächtigen und sucht Zeugen, die Angaben zur Identität des Mannes machen können. Ihm wird vorgeworfen am 19. Mai gegen 5 Uhr eine 23-jährige Tankstellenangestellte mit einem Sturmgewehr bedroht zu haben und das Öffnen der Kasse sowie die Herausgabe von Bargeld gefordert zu haben. Der Täter flüchtete ohne Beute, da die Kassiererin hinter der Waffe eine Attrappe vermutete und seinen Aufforderungen nicht nachkam. Laut Angaben eines Zeugen stolperte der Täter auf seiner Flucht aus der Tankstelle und fiel hin. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er sich bei dem Sturz Verletzungen zuzog. Der Tatverdächtige ist etwa 165 Zentimeter groß, von schlanker Statur und hatte dunkles kurzes Haar sowie dunkle Augen. Er war mit einer grauen Jacke mit orangefarbener Kapuze, einer schwarzen Steppweste und einer dunklen Hose mit seitlichen Taschen (Cargohose) bekleidet. Unter der aufgezogenen Kapuze trug er eine dunkle Kappe. Sein Gesicht war mit einem blauen Mund-Nasen-Schutz bedeckt. Insgesamt soll sein Erscheinungsbild ungepflegt gewesen sein. Er hatte außerdem eine orange Tragetasche mit dem Aufdruck JCB bei sich. Bei der Schusswaffe handelte es sich um ein schwarzes Sturmgewehr bzw. um eine Maschinenpistole. Die Lichtbilder finden Sie im Fahndungsportal der Polizei NRW oder unter diesem Link: https://url.nrw/Tankstellenräuber_Frechen Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte telefonisch unter der 02233 52-0 oder per E-Mail poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de an die Ermittler des Kriminalkommissariats 13. (akl) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de   Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell

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210528-3: Mülltonnenbrände in Frechener Innenstadt: Belohnung für Hinweise ausgelobt

Frechen (ots) - Die Polizei sucht nach einem oder mehreren Brandstiftern, die seit April dieses Jahres bis dato 16 Mülltonnen anzündeten und dabei erheblichen Schaden anrichteten. Seit April dieses Jahres ermittelt die Polizei in einer Vielzahl von Mülltonnenbränden, die sich im Stadtgebiet von Frechen zugetragen haben. Angezündete Tonnen, deren Brandentwicklungen sich zum Teil auch auf angrenzende Wohnhäuser auswirkten, beschäftigten Feuerwehr und Polizei hierbei fast täglich. In den vergangenen Wochen, insbesondere in den Morgenstunden des 26. Mai, steigerte sich abermals die Anzahl der gemeldeten und angezeigten Branddelikte: Um 3.45 Uhr brannte Mittwochmorgen eine Tonne in der Albert-Einstein-Straße, um 4 Uhr in der Straße "An der Mergelskaul / Maarweg" und gegen 5 Uhr in der Straße "An der Fischmaar". In der Folgenacht (26./27. Mai) zündeten Unbekannte um 22.30 Uhr eine Mülltonne in der Straße "Zum Kuckental", um 2 Uhr eine Tonne in der Maybachstraße und um 4.15 Uhr in der Straße Am Lindchen an. Gegen 0.45 Uhr brannte am 28. Mai ein Müllcontainer in der Burgstraße. Zusätzlich zur verstärkten polizeilichen Präsenz und einer intensiven Umfeldbefragung richtete die Polizei eine Ermittlungsgruppe ein und lobt einen Betrag von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des oder der Täter führen. Wichtig hierbei ist, dass die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise erfolgt und dass die Belohnung ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt ist, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Polizei bittet um die Mithilfe aus der Bevölkerung und fragt: "Wer hat im Tatzeitraum Verdächtige im innerstädtischen Bereich von Frechen gesehen oder kann Angaben zu dem oder den Brandstiftern machen?" Das Kriminalkommissariat 11 als Fachdienststelle sowie alle Polizeidienststellen sind unter Telefon 02233 52-0 oder auch per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de für Zeugen erreichbar. Bei Feststellungen in Zusammenhang mit künftigen Brandlegungen wird um schnellstmögliche Verständigung der Polizei über den Notruf 110 gebeten. Des Weiteren bitten die Ermittler um jegliche Hinweise zu verdächtigen Personen, die sich zur Nachtzeit im Stadtgebiet Frechen herumtreiben und offenbar kein klares Ziel haben. Auch diesen Hinweisen geht die Polizei nach. (bm) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de   Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell

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